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Pressemitteilung

Anfrage - Sirenen-Alarmierung bei Notfalllagen

Sehr geehrte Frau Landrätin Indra Baier- Müller, Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,

Foto: Michael Finger, ÖDP Oberallgäu

Die ÖDP-UB des Kreistages Oberallgäu bittet um Auskunft, wie das System der „Warnsirenen“ im Katastrophenfall funktioniert.
Sollte die Landrätin, oder die Verwaltung diese Information für sachbezogen angebracht halten, würden wir uns auch über eine öffentliche Darstellung freuen.
Die ÖDP-UB bittet um die Beantwortung der Fragen wie folgt:
Wer ist berechtigt die Sirenen zu aktivieren?
Bei welchen Schadenslagen sind diese auszulösen?
Wer wird wie Informiert, welche Alarmkette gibt es?
Wie wird die Bevölkerung informiert, um welche Ereignisse es sich handelt? Wie wird das Ende des Schadensereignisse kommuniziert?
Gibt es ein Konzept „Verhaltens- Kodex“ für die Öffentlichkeit?
Gibt es mobile Sirenen im Landkreis, in den Gemeinden ohne festinstallierte Sirene?
In Zeiten von VoIP Telefonie/Mobilfunk, wie können Schadensereignisse oder Notfälle ohne Stromversorgung weitergemeldet werden?

Mit freundlichem Gruß
Peter Nessler

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